MTB Jauerling - Route 15 - Feldstein Runde

Status: Geschlossen

Mountainbiketour ausgehend von Gemeindeamt Raxendorf

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Vollbild
Höhenprofil

24,12 km Länge

Tourendaten
  • Schwierigkeit: leicht
  • Strecke: 24,12 km
  • Aufstieg: 710 Hm
  • Abstieg: 710 Hm
  • Dauer: 2:50 h
  • Niedrigster Punkt: 385 m
  • Höchster Punkt: 782 m
Eigenschaften
  • Rundtour
  • aussichtsreich
  • Einkehrmöglichkeit

Details für: MTB Jauerling - Route 15 - Feldstein Runde

Kurzbeschreibung

Diese idyllische Tour durch das Waldviertel verläuft auf ruhigen Nebenstraßen sowie Feld- und Forstwegen, eröffnet prächtige Ausblicke auf das Alpenvorland und führt durch malerische Dörfer wie Zeinig und Moos.

Beschreibung

Wir starten vor dem Gemeindeamt Raxendorf und bewegen uns über wenig befahrene Straßen, Feld- und Forstwege nach Trandorf. Von dort fahren wir über Lehsdorf Richtung Zeinig, um über den "Jakobsweg" (Güterweg) zum Nonnersdorfer Kreuz zu gelangen. Auf der Fahrt nach Nonnersdorf genießen wir einen herrlichen Blick ins Alpenvorland. Dort angekommen erreichen wir über Neusiedl am Feldstein, Zehentegg und Moos wieder unseren Ausgangspunkt in Raxendorf. 

Startpunkt der Tour

Gemeindeamt Raxendorf

Zielpunkt der Tour

Gemeindeamt Raxendorf

Anfahrt

Auf der B3 nach Spitz, in Spitz abbiegen auf die B217 Richtung Mühldorf, abbiegen Richtung Raxendorf.

Parken

Parken im Ortszentrum von Raxendorf möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Der Regionalbus Linie 718 fährt von Spitz über Mühldorf nach Raxendorf. www.vor.at

Weitere Infos / Links

Verantwortlicher für den Inhalt dieser Tour
Wachau-Nibelungengau-Kremstal
Letzte Aktualisierung: 18.11.2024

Sicherheitshinweise

Ein respektvolles Miteinander gegenüber anderen Waldbenutzern oder dem Jagd- und Forstpersonal ist ebenso selbstverständlich wie das Vermeiden von Müll. Die Biker Fair Play-Regeln sollen diese Grundsätze vergegenwärtigen und sind sowohl auf analogem Kartenmaterial als auch auf diversen Websites nachzulesen. Hier die Regeln im Detail:

Die Benützung der markierten Radrouten ist nur in den vertraglich fixierten Zeiträumen gestattet: März, Oktober von 9:00 –17:00 Uhr April, September von 8:00 –18:00 Uhr Mai bis August von 7:00 –19:00 UhrRespektvoller Umgang mit Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern, Jagd- und Forstpersonal!Rücksichtnahme auf andere Waldbenutzerinnen und Waldbenutzer!Fahren auf halbe Sicht mit kontrollierter Geschwindigkeit!Vorsicht bzgl. Arbeitsmaschinen, Holz oder Schlaglöchern auf der Fahrbahn, Weidevieh und Kraftfahrzeugverkehr (Forststraßen sind Betriebs flächen und Arbeitsplatz)!Beachten der Straßenverkehrsordnung!Rücksichtnahme auf Sauberkeit in der Natur!Ausrüstungskontrolle und Tragen von Helmen!Radfahren abseits der Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten ist illegal. Beachten von Fahrverboten und Sperren!Benutzung der Radrouten auf eigene Gefahr!

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